Neue Gebühren für Bewohnerparkausweise in Dresden ab 1. Juli 2025!

Neue Gebühren für Bewohnerparkausweise in Dresden ab 1. Juli 2025!

Neustadt, Deutschland - Die Stadt Dresden hat ihre Gebühren für die Bewohnerparkausweise erhöht. Ab dem 1. Juli 2025 gelten die neuen Tarife, die am 31. März 2025 vom Stadtrat beschlossen wurden. Die Anwohner sollten sich darauf einstellen, dass die Kosten für die Beantragung eines Ausweises deutlich steigen. Für ein halbes Jahr müssen künftig 49,50 Euro entrichtet werden, was zuvor nur 20 Euro kostete. Ein Jahresausweis schlägt mit 75 Euro zu Buche (bisher 30 Euro), und für zwei Jahre sind 135 Euro fällig (bisher 50 Euro)

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Die letzte Erweiterung des Bewohnerparkgebiets fand im September 2019 in der Neustadt südlich der Bautzner Straße statt. Heute sind die verfügbaren Parkplätze stark begrenzt: Sie befinden sich nur noch östlich der Prießnitz, westlich der Königsbrücker und nördlich des Alaunplatzes. Während Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis keine Parkscheine benötigen, können Nutzer ohne Ausweis mit erhöhten Parkgebühren rechnen, die bereits 2021 in der Äußeren Neustadt eingeführt wurden.

Beantragung des Bewohnerparkausweises

Wer einen Bewohnerparkausweis beantragen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst ist eine amtliche Meldung im betroffenen Gebiet erforderlich. Zudem wird ein gültiger Führerschein der Klasse A, A1, A2 oder B gefordert. Auch das eigene Fahrzeug ist notwendig, wobei PKW bis 3,5 t oder Motorräder über 50 cm³ zugelassen sind. Personen mit einem Stellplatz auf Privatgelände erhalten keinen Ausweis, und Bewohner von Neubauten, die nach 1990 errichtet wurden, fallen ebenfalls aus der Regelung.

Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung umfassen unter anderem:

  • Personaldokument
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein
  • ggf. Vollmacht
  • Carsharing-Bestätigung
  • Halterbestätigung bei Firmen- oder Privatfahrzeug

Besonders wichtig ist, dass Antragsteller Halter eines Fahrzeugs sein oder nachweisen müssen, dass sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen. Ist das Fahrzeug nicht im eigenen Besitz, ist eine schriftliche Bestätigung des Halters nötig. Allerdings wird die Halterbestätigung nur von bestimmten Verwandten anerkannt, wie Ehepartnern, Eltern oder Großeltern. Für Unternehmensfahrzeuge ist ein spezielles Formular erforderlich.

Parksituation für Anwohner und Besucher

In Dresden hat der Bewohnerparkausweis keinen Anspruch auf einen festen Parkplatz. Nur Anwohner dürfen während der bewilligten Frist in der genehmigten Zone kostenfrei parken, was besonders in stark frequentierten Wohngebieten wichtig ist. Für andere Nutzergruppen, wie Gewerbetreibende, Beschäftigte oder Besucher, gibt es keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Es bleibt also spannend, wie sich die Parksituation in Neustadt und Umgebung weiter entwickeln wird.

Für weitere Informationen zum Bewohnerparken können interessierte Bürger die Seite von dresden.de besuchen oder sich direkt an die zuständige Behörde wenden.

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OrtNeustadt, Deutschland
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