Mietpreisbremse verlängert: Schutz vor Wucher in Sachsen bis 2027!

Mietpreisbremse verlängert: Schutz vor Wucher in Sachsen bis 2027!
Dresden, Deutschland - Die Mietpreise in Sachsen, insbesondere in den großen Städten Leipzig und Dresden, sind seit Jahren auf einem steilen Aufwärtstrend. Um den steigenden Kosten für Wohnraum entgegenzuwirken, hat die sächsische Landesregierung eine Anpassung der Kappungsgrenze vorgenommen. Diese wurde von 20 auf 15 Prozent gesenkt und gilt seit 2014 in Dresden sowie ab 2018 in Leipzig. Diese Regelung wurde nun um zwei Jahre verlängert, bis Juni 2027, um die Mieter in der Region zu schützen und sie vor dramatischen Mietsteigerungen zu bewahren. Ohne diese Maßnahme wären die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen schon ab Juli 2023 um bis zu 20 Prozent gestiegen, berichtet MDR.
Die Kappungsgrenze besagt, dass Mieten in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent steigen dürfen. Neuvermietungen hingegen unterliegen der Mietpreisbremse, die seit Mai 2022 für Leipzig und Dresden in Kraft ist. Diese regelt, dass die Miete bei Neuvermietungen höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, was eine entscheidende Erleichterung für viele Mieter darstellen soll. Endet diese Regelung nicht, läuft sie allerdings Ende 2023 aus. Um übermäßig hohe Mieten zu melden, wurde die Mietwucher-App der Partei Die Linke in Leipzig ins Leben gerufen, die bereits rund 800 Meldungen zu exorbitanten Mieten generiert hat.
Die Mietpreisbremse im Detail
Was genau steckt hinter der Mietpreisbremse? Sie hat das Ziel, die Miethöhe bei Neu- oder Wiedervermietungen zu begrenzen, wenn bezahlbarer Wohnraum gefährdet ist. Im Zuge einer Mietrechtsnovellierung, die seit Juli 2015 in ganz Deutschland gilt, wurde auch Sachsen in die Liste der Regionen aufgenommen, in denen die Mietpreisbremse Anwendung findet. Die Regel besagt, dass die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 Prozent überschreiten darf. Ausnahmen bilden hier Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen, die von dieser Regel nicht betroffen sind, wie bauen-wohnen.sachsen.de erklärt.
In Sachsen trat die Mietpreisbegrenzungsverordnung am 13. Juli 2022 in Kraft, und die Städte Dresden und Leipzig wurden als Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten festgelegt. Um sicherzustellen, dass die Mieten nicht über das vertretbare Maß steigen, sind verschiedene Ausnahmen festgelegt, etwa Vermietungen aus Vormieten oder nach Modernisierungen, wie im § 556e und § 556f BGB geregelt.
Ein Blick auf die Lage in Sachsen
Die steigenden Mietpreise haben in den letzten Jahren viele Mieter in Unruhe versetzt. Die gesetzlichen Maßnahmen der Landesregierung sind ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch bleibt abzuwarten, wie effektiv sie bei der Stabilisierung der Mietpreise sein werden. Die Diskussion über bezahlbaren Wohnraum wird somit auch in den kommenden Jahren eine bedeutende Rolle spielen.
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Ort | Dresden, Deutschland |
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